Wenn Ihr Mobilfunktarif nach Verbrauch des Inklusivvolumens automatisch zusätzliches Datenvolumen gegen Aufpreis bucht, können Sie diese Option beim Anbieter abbestellen. Wie Sie die Option abbestellen, hängt vom Tarif ab. Suchen Sie in Ihrem Kundenkonto oder in der App nach der Datenautomatik. Prüfen Sie danach, ob die Abschaltung dauerhaft gilt.

Wenn Sie mobile Daten am Smartphone deaktivieren, endet die Tarifoption nicht. Das Gerät nutzt dann lediglich keine Daten mehr über das Mobilfunknetz.

Datenautomatik beim Anbieter abbestellen

Suchen Sie im Kundenportal oder in der App unter den Tarif- oder Datenoptionen nach der Datenautomatik. Wenn Sie dort keine Möglichkeit zum Abschalten finden, wenden Sie sich an den Kundenservice. Bitten Sie bei einer telefonischen Abbestellung um eine schriftliche Bestätigung.

Prüfen Sie danach im Kundenkonto, ob die Option deaktiviert ist. Klären Sie außerdem, was passiert, wenn Ihr Inklusivvolumen aufgebraucht ist: Je nach Tarif drosselt der Anbieter die Geschwindigkeit, begrenzt den Zugang oder berechnet weitere Kosten. Bewahren Sie eine Bestätigung der Abbestellung auf.

Die Anleitung eines anderen Anbieters gilt nicht automatisch für Ihren Vertrag. Auch bei derselben Marke unterscheiden sich die Regeln je nach Tarif und Vertragsgeneration.

Radfahrerin nutzt ihr Smartphone an einem ländlichen Weg (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Datenautomatik bei sim.de, O₂ und Vodafone

Die Anbieter bieten unterschiedliche Abbestellwege. sim.de nimmt nach eigenen Angaben schriftliche und telefonische Abbestellungen entgegen. Sie können dafür auch die persönliche Servicewelt nutzen. Bei den dort beschriebenen Tarifen sinkt die Surfgeschwindigkeit nach der dritten automatischen Erweiterung auf 0 kbit/s.

Bei O₂ betrifft die Datenautomatik laut Anbieter nur noch einige ältere Tarife. Kundinnen und Kunden dieser Tarife können sie über Mein O₂ verwalten. Je nach Tarif werden bis zu drei Zusatzpakete pro Monat gebucht, die jeweils 2 bis 5 Euro kosten.

Bei Vodafone heißt die Funktion SpeedGo. Für bestimmte Tarifgruppen nennt Vodafone die MeinVodafone-App oder eine SMS mit „Stop“. Dazu gehören Vodafone Mobil sowie GigaMobil und GigaMobil Young der Generation 2024. Bei anderen Tarifen verweist Vodafone auf die Antwort „Langsam“ auf die Hinweis-SMS oder auf die App. Dort gilt die Ablehnung laut Vodafone nur bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Prüfen Sie deshalb die Anleitung für genau Ihren Tarif.

Die Beispiele gelten nur für die genannten Anbieter und Tarife. Andere Marken und Tarife können andere Regeln haben.

Tarifunterlagen zur Datenautomatik prüfen

Prüfen Sie zuerst den genauen Tarifnamen und, wenn möglich, wann Sie den Vertrag abgeschlossen oder den Tarif gewechselt haben. Diese Angaben finden Sie im Kundenkonto, auf der Rechnung oder in den Vertragsunterlagen.

Im Produktinformationsblatt finden Sie die wichtigsten Tarifmerkmale in einer einheitlichen Form. Die Vertragszusammenfassung nennt die wichtigsten Angaben zu Ihrem Vertrag. Prüfen Sie auch die Vertragsbedingungen und die Angaben in Ihrem Kundenkonto. Achten Sie besonders darauf, was nach Verbrauch des Datenvolumens passiert und wie Sie Zusatzoptionen abbestellen.

Prüfen Sie auch, ob die Abschaltung sofort gilt oder erst zum Ende des Abrechnungszeitraums.

Netz und Marke unterscheiden

Der Markenname auf Ihrer Rechnung sagt nicht allein aus, welches Mobilfunknetz Ihr Tarif nutzt. Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 betreiben Mobilfunknetze; viele weitere Marken bieten Tarife in diesen Netzen an. Welches Netz Ihr Tarif nutzt, entscheidet nicht darüber, wie Sie die Datenautomatik abbestellen. Dafür gelten die Bedingungen Ihrer konkreten Marke und Ihres Tarifs.

Wenn Sie wegen der Tarifbedingungen einen Wechsel erwägen, hilft die Mobilfunk-Karte der Bundesnetzagentur dabei, die Versorgung an Ihrem Wohnort oder anderen wichtigen Orten zu prüfen. Eine gute Netzabdeckung sagt allerdings nichts darüber aus, ob der neue Tarif eine Datenautomatik enthält. Kontrollieren Sie auch dort die Tarifunterlagen.

Modernes neutrales Smartphone liegt auf einer hellen Fläche (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Vertragslaufzeit und Rufnummernmitnahme

Nach § 56 Telekommunikationsgesetz gelten Vorgaben zur Vertragslaufzeit und Verlängerung. Das Gesetz begrenzt grundsätzlich die anfängliche Laufzeit von Verbraucherverträgen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich ein Vertrag in der Regel auf unbestimmte Zeit und ist dann mit einer Frist von einem Monat kündbar. Die genauen Bedingungen hängen auch davon ab, wann Sie den Vertrag geschlossen haben.

Die Rufnummernmitnahme ist in § 59 geregelt. Sie betrifft den Wechsel der Nummer zu einem anderen Anbieter, nicht die Abschaltung einer Datenautomatik. Eine Rufnummernmitnahme beendet den alten Vertrag nicht automatisch. Kündigen Sie ihn deshalb gesondert, wenn Sie den Anbieter wechseln.

Was nach der Abschaltung passiert

Wenn Ihr Inklusivvolumen aufgebraucht ist und die kostenpflichtige Nachbuchung abgeschaltet ist, erhalten Sie über die Automatik kein zusätzliches Datenpaket. Je nach Tarif wird die Verbindung anschließend langsamer oder der Datenzugang eingeschränkt. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Tarifbedingungen zu prüfen und den eigenen Datenverbrauch zu beobachten.

Eine Datenautomatik kann sinnvoll sein, wenn Sie auch nach Verbrauch des Inklusivvolumens mit höherer Geschwindigkeit surfen möchten. Wägen Sie ab, ob Ihnen das die möglichen Zusatzkosten wert ist. Fragen Sie beim Anbieter nach, wenn aus den Tarifunterlagen nicht klar hervorgeht, was nach der Abbestellung gilt.