Wenn Sie kostenpflichtige Dienste anderer Anbieter (Drittanbieterdienste) nicht über Ihre Mobilfunkrechnung oder Ihr Prepaid-Guthaben bezahlen möchten, beantragen Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre. Die Sperre gilt für die Rufnummer, für die Sie sie beantragen, und ist nach § 61 Absatz 2 des Telekommunikationsgesetzes kostenlos.

Eine vollständige Sperre blockiert auch gewünschte Zahlungen wie App-Käufe oder Parktickets über die Mobilfunkrechnung. Fragen Sie nach einer Teilsperre, wenn Sie bestimmte Dienste weiter nutzen möchten. Laufende Mitgliedschaften und Abos bleiben bestehen.

Sperre beim Anbieter beantragen

Richten Sie die Sperre bei dem Anbieter ein, der den Mobilfunkvertrag für die betreffende Nummer führt. Suchen Sie im Kundenportal oder in der App nach Begriffen wie „Drittanbieterdienste“ oder „Mobiles Bezahlen“. Falls Sie die Einstellung nicht finden, wenden Sie sich an den Kundenservice oder stellen Sie den Antrag schriftlich. Sie müssen dafür keine bestimmte Form verwenden.

Gehen Sie dabei so vor:

  1. Wählen Sie die richtige Mobilfunknummer aus. Das ist besonders wichtig, wenn Ihr Kundenkonto mehrere Anschlüsse umfasst.
  2. Entscheiden Sie, ob Sie eine vollständige Sperre oder eine Sperre einzelner Kategorien wünschen.
  3. Lassen Sie sich bestätigen, welche Dienste die Sperre erfasst, und bewahren Sie die Bestätigung oder einen Bildschirmabzug auf.

Für einen schriftlichen Antrag können Sie diese Formulierung verwenden:

Bitte richten Sie für die Mobilfunknummer [Nummer] eine vollständige Drittanbietersperre gemäß § 61 Absatz 2 TKG ein. Bitte bestätigen Sie mir die Einrichtung. Falls Sie nur eine Teilsperre vorsehen, teilen Sie mir bitte mit, welche Dienste davon erfasst sind.

Das Gesetz schreibt keine einheitliche Frist für alle Anbieter vor. Fragen Sie nach, wenn Sie keine Bestätigung erhalten.

Person kontrolliert eine Mobilfunkrechnung mit Taschenrechner (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Vollsperre oder Teilsperre?

Mit einer vollständigen Drittanbietersperre verhindern Sie, dass Drittanbieter die Kosten für ihre Dienste über Ihre Mobilfunkrechnung oder Ihr Prepaid-Guthaben abrechnen. Dazu können auch Käufe in App-Stores und innerhalb von Apps gehören. Je nach Anbieter betrifft das außerdem Dienste wie Tickets, Parken, Unterhaltung oder Spenden.

Eine Teilsperre lässt ausgewählte Dienste weiterhin zu. Anbieter benennen und bündeln diese Kategorien unterschiedlich. Fragen Sie konkret nach, ob zum Beispiel App-Käufe, Parktickets oder Abonnements weiterhin über die Mobilfunkrechnung bezahlt werden können. Verlassen Sie sich nicht allein auf eine allgemeine Bezeichnung wie „Abosperre“.

So unterscheiden sich die Anbieter

Die Einstellungen hängen vom Mobilfunkanbieter ab. Auch wenn Sie das Netz eines großen Betreibers nutzen, kann der Vertrag über eine andere Marke laufen. Beantragen Sie die Sperre deshalb bei Ihrem Vertragspartner.

Anbieter Angaben des Anbieters
O₂ In „Mein O₂“ lassen sich vollständige und teilweise Sperren verwalten. Eine Vollsperre blockiert laut O₂ auch Zahlungen in App-Stores und In-App-Käufe.
Vodafone In „MeinVodafone“ gibt es Einstellungen für mobiles Bezahlen. Für eine vollständige Sperre müssen laut Vodafone die Bereiche Drittanbieter-Dienste, App-Stores und Apps sowie nicht digitale Waren gesperrt werden.
Telekom Die Einstellungen lassen sich im Kundencenter für einzelne Mobilfunknummern verwalten. Bei einer Vollsperre sind auch gewünschte Käufe wie Apps oder Parktickets nicht mehr über die Mobilfunkrechnung möglich.
ALDI TALK ALDI TALK verweist für die Einrichtung auf die Service-Hotline.

Diese Angaben beschreiben die jeweiligen Anbieterhinweise; Menünamen und Verfahren können sich ändern. Prüfen Sie die Einstellungen für Ihren Vertrag direkt im Kundenkonto oder fragen Sie beim Anbieter nach.

Was die Drittanbietersperre erfasst

Die Drittanbietersperre unterbindet einen bestimmten Zahlungsweg: Drittanbieter können ihre Dienste dann nicht mehr über die Mobilfunkrechnung oder das Prepaid-Guthaben abrechnen lassen. Die Sperre schaltet weder Ihren Internetzugang noch den Dienst selbst ab. Ein Abo, das Sie direkt beim Anbieter bezahlt haben, bleibt ebenfalls bestehen.

Die Sperre ist außerdem etwas anderes als eine Sperre für Anrufe zu bestimmten Sonderrufnummern. Wenn Sie solche Anrufe verhindern möchten, fragen Sie Ihren Mobilfunkanbieter nach der passenden Rufnummernsperre.

Seit Februar 2020 gelten laut Bundesnetzagentur zusätzliche Schutzregeln für die Abrechnung von Drittanbieter-Diensten über Mobilfunkanbieter. Dazu zählen je nach Verfahren etwa eine Weiterleitung auf eine Seite des Mobilfunkanbieters vor dem Kauf oder eine Kombination aus Weiterleitung, Anmeldung und Erstattungsgarantie. Diese Regeln ersetzen die Möglichkeit einer Drittanbietersperre nicht.

Hände prüfen Vertragsunterlagen neben einem Smartphone (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Wenn bereits Kosten anfallen

Eine neu eingerichtete Sperre klärt keine früheren Rechnungsbeträge und kündigt kein bestehendes Abo. Prüfen Sie bei einer unerwarteten Buchung die Rechnung und wenden Sie sich an den dort genannten Dienstanbieter. O₂ weist beispielsweise darauf hin, dass bestehende Drittanbieter-Abos direkt beim jeweiligen Anbieter gekündigt werden müssen.

Notieren Sie bei einer Reklamation den Rechnungszeitraum, den Betrag und den Namen des Dienstes. Wenn unklar bleibt, wofür die Kosten erhoben wurden, können Sie sich an Ihren Mobilfunkanbieter wenden und bei Bedarf eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen. Die Sperre verhindert künftige Abrechnungen über diesen Weg. Sie sagt nichts darüber aus, ob eine frühere Forderung berechtigt war.