Wenn Sie Ihre Mobilfunk- oder Festnetznummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen, müssen die Angaben mit den Daten beim bisherigen Anbieter übereinstimmen. Dazu gehören Ihr Name und Ihre Anschrift sowie Geburtsdatum und Rufnummer. Abweichungen verzögern den Auftrag oder führen zur Ablehnung.
Prüfen Sie Vertragsende und Kündigung unabhängig von der Rufnummernmitnahme. Eine Mobilfunknummer lässt sich auch während eines laufenden Vertrags übertragen; der alte Vertrag endet dadurch nicht automatisch.
Diese Daten sollten übereinstimmen
Vergleichen Sie die Angaben mit einer aktuellen Rechnung, Ihrem Kundenkonto oder den Vertragsunterlagen des bisherigen Anbieters. Prüfen Sie insbesondere:
- die Rufnummer, die Sie mitnehmen möchten
- Vor- und Nachname in der gespeicherten Schreibweise
- Anschrift und Geburtsdatum
- den Vertragsinhaber und gegebenenfalls den Kundentyp, etwa Privat- oder Geschäftskunde
Bei mehreren Nummern müssen Sie außerdem jeder Rufnummer den richtigen Anschluss und Vertragsinhaber zuordnen. Geschäftskundenformulare können andere Angaben verlangen als Privatkundenformulare. Je nach Anbieter gehören beispielsweise Firmenname oder Kundennummer dazu. Eine bundesweit einheitliche Liste aller Formularfelder gibt es nicht.
Ein Umzug, eine Namensänderung oder ein Fehler im Geburtsdatum macht den Abgleich besonders wichtig. Weicht eine Angabe ab, fragen Sie zuerst beim bisherigen Anbieter nach, welche Daten dort hinterlegt sind und wie Sie sie berichtigen lassen. Tragen Sie nicht einfach eine vermutete Schreibweise ein. Manche Anbieter verlangen für den Auftrag zur Rufnummernmitnahme (Portierungsauftrag) die Schreibweise, die bei ihnen gespeichert ist, selbst wenn sie einen Tippfehler enthält. Notieren Sie schriftlich, welche Auskunft Sie erhalten und welche Korrekturen vereinbart wurden.

Wenn der alte Vertrag auf jemand anderen läuft
Die Person, die den neuen Vertrag abschließt, muss nicht bei jedem Anbieter dieselbe sein wie der bisherige Vertragsinhaber. Wichtig ist, ob der neue Anbieter das erlaubt und welche Angaben er dafür verlangt. Die Telekom erlaubt zum Beispiel die Mitnahme einer Mobilfunknummer, die auf eine andere Person läuft, und verlangt dafür die Daten des bisherigen Vertragsinhabers. Andere Anbieter müssen das nicht genauso handhaben.
Prüfen Sie im Bestellvorgang, ob Sie angeben können, dass der bisherige Vertrag auf eine andere Person läuft. Falls das Formular diese Möglichkeit nicht bietet, fragen Sie den neuen Anbieter vor dem Absenden. Geben Sie nicht Ihre eigenen Daten als Vertragsdaten des alten Anschlusses ein, wenn der Vertrag auf eine andere Person lautet.
Laufzeit und Kündigung getrennt prüfen
Nach § 59 Telekommunikationsgesetz (TKG) wird die Rufnummernmitnahme vom neuen Anbieter veranlasst. Die Anbieter müssen dabei zusammenarbeiten. Das Gesetz legt nicht für alle Portierungsformulare dieselben Pflichtangaben fest. Deshalb kommt es neben den allgemeinen Hinweisen der Bundesnetzagentur auf die Anforderungen des jeweiligen Anbieters an.
Eine Mitnahme während eines laufenden Mobilfunkvertrags beendet den alten Vertrag nicht. Prüfen Sie im Kundenkonto oder auf der Rechnung das Vertragsende und ob Sie den Vertrag zusätzlich kündigen müssen. Nach § 56 TKG ist die anfängliche Vertragslaufzeit gesetzlich begrenzt; Anbieter müssen auch eine Vertragsvariante mit höchstens zwölf Monaten Anfangslaufzeit anbieten. Verlängert sich ein Vertrag nach der anfänglichen Laufzeit automatisch, läuft er auf unbestimmte Zeit weiter und lässt sich mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen.
Achten Sie darauf, Kündigungsbestätigung und Portierungsbestätigung auseinanderzuhalten. Die Kündigung legt fest, wann der alte Vertrag endet. Die Portierung, also die Übertragung der Nummer zum neuen Anbieter, legt fest, wann die Nummer wechselt. Für die Rufnummernmitnahme darf der Anbieter kein direktes Entgelt berechnen.
Fristen für die Rufnummernmitnahme
Sie können die Mitnahme nach Vertragsende mindestens noch einen Monat lang beantragen. Vertragsbedingungen einzelner Anbieter sehen längere Fristen vor, häufig bis zu 90 Tage; diese gelten nicht automatisch bei jedem Anbieter. Prüfen Sie daher die aktuellen Angaben Ihres bisherigen und Ihres neuen Anbieters.
Für eine Mitnahme zum Vertragsende nennen Anbieter teilweise mehrere Monate Vorlauf. Vodafone und O₂ führen für bestimmte Mobilfunkfälle beispielsweise eine Beauftragung bis zu vier Monate vor Vertragsende an. Das ist eine anbieterbezogene Vorgabe und keine allgemeine gesetzliche Frist. Wenn Sie die Nummer ohne Unterbrechung wechseln möchten, richten Sie sich nach dem bestätigten Wechseltermin Ihres Anbieters.
Die Portierung soll am vereinbarten Tag stattfinden und spätestens am folgenden Arbeitstag abgeschlossen sein. Bei einer verzögerten Rufnummernmitnahme sieht § 59 TKG eine Entschädigung von zehn Euro pro Tag vor, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nicht jede abweichende Angabe oder Verzögerung löst automatisch einen Anspruch aus.
Bei Festnetznummern gelten zusätzliche Grenzen: Eine ortsgebundene Nummer ist an einen bestimmten Standort gebunden. Prüfen Sie daher vor dem Auftrag, ob sich der geplante Wechsel mit Ihrem Standort und dem neuen Anschluss vereinbaren lässt.

Tarif und Abrechnung vergleichen
Prüfen Sie neben den Portierungsdaten auch, ob der neue Vertrag zu Ihrem Bedarf passt. Die Vertragszusammenfassung enthält die wesentlichen Bedingungen des konkreten Angebots. Das Produktinformationsblatt stellt Tarifmerkmale in einer standardisierten Form dar. Nutzen Sie beide Unterlagen für den Vergleich und verlassen Sie sich nicht allein auf eine kurze Angebotsübersicht.
Achten Sie besonders auf Laufzeit, Kündigungsfrist, monatliche Kosten und darauf, in welchen Abständen der Anbieter abrechnet. Beziehen Sie diese Abstände in den Kostenvergleich ein.
Entscheidend für die Netzabdeckung sind die Orte, an denen Sie Ihr Telefon nutzen. Die Bundesnetzagentur bietet Informationen zur Mobilfunkversorgung der Netze von Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1. Prüfen Sie dort etwa Ihre Wohn- und Arbeitsorte. Ein günstiger Tarif ersetzt diese Prüfung nicht.
Wenn der Anbieter die Mitnahme ablehnt
Wenn der neue Anbieter den Portierungsauftrag ablehnt oder verzögert, fragen Sie gezielt, welche Angabe nicht übereinstimmt. Vergleichen Sie diese mit den Daten des bisherigen Anbieters und lassen Sie nötige Korrekturen dort bestätigen. Bewahren Sie den Portierungsauftrag und die Auftragsbestätigung auf. Legen Sie auch die Kündigungsbestätigung sowie die Kundennummern ab.
Schildern Sie dem Anbieter schriftlich, was passiert ist, wenn sich das Problem nicht direkt klären lässt. So können Sie später nachvollziehen, welche Daten Sie angegeben und welche Auskünfte Sie erhalten haben.


