Eine Zusatzkarte kann entweder eine weitere SIM-Karte zu einem Mobilfunkvertrag oder eine Kreditkarte zum Konto eines Elternteils sein. Bei einer Kinder-SIM zählen Netz, Datenlimit, Laufzeit und Kosten. Bei einer Zusatzkreditkarte müssen Sie außerdem klären, wer für die Ausgaben haftet.

Klären Sie zuerst, welche Karte Sie meinen. Für Mobilfunkverträge gelten unter anderem die Laufzeitregeln des Telekommunikationsgesetzes. Bei einer Zahlungskarte bestimmt der Kartenvertrag, wer haftet.

Wenn Sie eine Mobilfunkkarte meinen

Mit einer Zusatz-SIM bekommt Ihr Kind meist einen weiteren Anschluss in einem bestehenden Vertrag oder einen eigenen Tarif. Entscheidend ist, ob der Tarif zum tatsächlichen Bedarf passt und ob Sie die Ausgaben begrenzen können. Vergleichen Sie dafür die Vertragszusammenfassung und das Produktinformationsblatt des konkreten Angebots.

Das Produktinformationsblatt fasst wesentliche Tarifmerkmale in standardisierter Form zusammen. Es enthält die konkreten Vertragsbedingungen und muss Ihnen vor dem Abschluss vorliegen. Prüfen Sie in beiden Dokumenten insbesondere Grundpreis, Datenvolumen, Geschwindigkeit, Zusatzkosten und Laufzeit. Die Angabe „monatlich“ sagt nicht zwingend, wie oft der Anbieter abrechnet. Das hängt vom Tarif ab. Prüfen Sie, wie oft im Jahr die Abrechnung erfolgt.

Netz am Wohnort prüfen

Prüfen Sie die Netzabdeckung an den Orten, an denen Ihr Kind das Handy tatsächlich nutzt. Dazu gehören zu Hause, auf dem Schulweg und an häufig besuchten Orten. Mit der Versorgungskarte der Bundesnetzagentur lassen sich die Netze von Telekom und Vodafone ebenso wie die von Telefónica und 1&1 vergleichen. Die Karte zeigt eine berechnete Prognose zur Netzversorgung. Der Empfang kann in einzelnen Gebäuden trotzdem anders sein. Fragen Sie bei Bedarf in der Nachbarschaft nach oder testen Sie das Netz mit einer passenden SIM-Karte.

Achten Sie außerdem darauf, welches Netz der konkrete Tarif nutzt. Der Markenname des Anbieters sagt nicht immer, über welches Mobilfunknetz der Anschluss läuft. Bei einem Tarif, der in manchen Gebieten das Netz eines Partners oder im Ausland ein anderes Netz nutzt (Roaming), können die Bedingungen je nach Angebot und Gebiet abweichen.

Laufzeit und Rufnummer prüfen

Nach § 56 Telekommunikationsgesetz ist die anfängliche Vertragslaufzeit gesetzlich begrenzt. Anbieter müssen auch eine Vertragsvariante mit höchstens zwölf Monaten Laufzeit anbieten. Nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit verlängert sich ein Vertrag grundsätzlich auf unbestimmte Zeit; dann kann der Kunde mit einer Frist von einem Monat kündigen. Prüfen Sie vor dem Abschluss, ob die Zusatzkarte eine eigene Laufzeit hat oder an den Hauptvertrag gebunden ist.

§ 59 TKG regelt die Mitnahme einer Rufnummer. Wenn Ihr Kind seine Nummer später zu einem anderen Anbieter mitnehmen soll, klären Sie, wer die Rufnummer beantragen und die nötige Zustimmung erteilen muss. Bei einem Minderjährigen läuft der Vertrag häufig auf den Namen eines Elternteils, sodass dieser den Anbieterwechsel mit dem Vertragspartner abstimmen muss.

Daten und Kosten begrenzen

Für viele Kinder reicht ein Tarif mit überschaubarem Datenvolumen und einer Sperre gegen kostenpflichtige Zusatzdienste. Prüfen Sie, ob Sie Drittanbieterkäufe, Sonderrufnummern, Roaming und kostenpflichtige Mehrleistungen sperren oder begrenzen können. Fragen Sie auch, was nach Verbrauch des Datenvolumens geschieht: Der Anbieter kann die Geschwindigkeit drosseln oder weiteres Datenvolumen berechnen, je nach Tarif.

Ein günstiger Grundpreis allein reicht für den Vergleich nicht. Lesen Sie nach, ob Anschluss- oder Wechselkosten anfallen und welche Preise für zusätzliche Daten, Anrufe ins Ausland oder Nutzung außerhalb der EU gelten. Verlassen Sie sich nicht auf einen alten Tarifvergleich: Preise und Angebotsbedingungen müssen für den konkreten Abschluss aktuell geprüft werden.

Familie nutzt gemeinsam ein Smartphone am Esstisch (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Wenn Sie eine Kreditkarten-Zusatzkarte meinen

Eine Kreditkarten-Zusatzkarte wird zu einem bestehenden Kartenkonto eines Erwachsenen ausgegeben. Das Kind erhält eine eigene Karte, die Ausgaben werden aber dem Konto des Hauptkarteninhabers zugeordnet. Das unterscheidet sie von einer Debitkarte, bei der Zahlungen unmittelbar vom verfügbaren Guthaben eines Kontos abgehen.

Für Minderjährige gelten je nach Anbieter unterschiedliche Altersgrenzen. Openbank nennt für Zusatzkarten ein Mindestalter und verlangt bei Minderjährigen eine vom Hauptkarteninhaber unterschriebene Forderungsgarantie. MLP beschreibt eine Zusatzkarte für Minderjährige mit Haftungserklärung, nennt auf der geprüften Produktseite aber kein Mindestalter. American Express verlangt für Zusatzkarten ein Mindestalter. Die Beispiele gelten nur für die genannten Produkte.

Haftung vor dem Antrag klären

Klären Sie zuerst, wer dem Kartenanbieter Geld schuldet, wenn Ihr Kind mit der Karte bezahlt. Prüfen Sie, ob das Kind nur zur Nutzung berechtigt ist oder selbst Vertragspartei wird. Lesen Sie außerdem, ob eine Garantie, eine Haftungserklärung oder eine gemeinsame Haftung vorgesehen ist. Eine Unterschrift der Eltern klärt nicht automatisch alle Fragen zur möglichen Haftung des Kindes.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind Minderjährige ab sieben Jahren beschränkt geschäftsfähig. Das heißt: Für Erklärungen, die ihnen nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil bringen, brauchen sie grundsätzlich die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung. Wie diese Regeln auf eine konkrete Zusatzkarte wirken, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Eine Untersuchung der Joachim Herz Stiftung zum Kreditmarkt junger Erwachsener nennt mögliche rechtliche Fragen, falls Minderjährige selbst für Kartenumsätze haften. Sie ersetzt keine gerichtliche Entscheidung und klärt nicht jeden Vertragstyp.

Wenn der Anbieter nur allgemein von einer „Garantie“ oder „Haftungserklärung“ spricht, fordern Sie vor der Unterschrift die vollständigen Vertragsunterlagen und eine schriftliche Erklärung dazu, wer für Umsätze, Gebühren und Bargeldabhebungen haftet. Bleibt eine mögliche Haftung des Kindes unklar, holen Sie unabhängigen Rechtsrat ein.

Debitkarte oder Prepaidkarte vergleichen

Für viele Familien ist eine Debitkarte zu einem Jugendkonto leichter zu kontrollieren. Die ING beschreibt beispielsweise ein Jugendkonto mit Visa-Debitkarte, sofortiger Kontobelastung und ohne Überziehungsmöglichkeit. Eltern können dort Karten- und Überweisungslimits anpassen, Umsätze einsehen und eine verlorene Karte sperren. Diese Merkmale gelten für dieses Angebot, nicht für alle Jugendkonten.

Eine Prepaidkarte wird grundsätzlich mit Guthaben aufgeladen. Prüfen Sie trotzdem, ob noch nicht abgebuchte oder erst später verbuchte Zahlungen zu einer Belastung führen können. Achten Sie auch auf Gebühren fürs Aufladen, für Ersatz und für die Nutzung im Ausland. Die Commerzbank bietet eine Junior-Prepaidkarte für Jugendliche an. Auch hier sollten Sie die aktuellen Bedingungen des konkreten Produkts lesen.

Gebühren und Kontrolle vergleichen

Bei einer Kreditkarten-Zusatzkarte kann der Kartenpreis nur einen Teil der Kosten ausmachen. Prüfen Sie Fremdwährungsgebühren, Bargeldabhebungen, Zinsen bei Teilzahlung, Ersatzkarten und mögliche Gebühren bei Inaktivität. Unterscheiden Sie dabei den Preis der Hauptkarte vom Preis der Zusatzkarte. Ein Anbieter kann die Jahresgebühr der Hauptkarte veröffentlichen, ohne die Kosten einer Zusatzkarte auf derselben Seite zu nennen.

Klären Sie auch, ob Sie für die Kinderkarte ein eigenes Ausgabenlimit setzen, Umsätze sofort sehen und die Karte schnell sperren können. Prüfen Sie, welche Kontodaten das Kind selbst einsehen kann und wer Zugriff auf die App hat. Eine Zusatzkarte passt eher, wenn klar ist, wer die Ausgaben bezahlt und haftet. Für ein fest begrenztes Taschengeld ist ein Jugendkonto mit Debitkarte häufig einfacher zu überblicken.