Wenn die Mindestlaufzeit Ihres Mobilfunkvertrags endet, ist das Smartphone nicht automatisch abbezahlt. Tarif und Geräteraten können unterschiedlich lange laufen. Entscheidend ist, ob Sie den Tarif gekündigt haben und wie viele Raten für das Gerät noch offen sind.

Prüfen Sie den Mobilfunktarif und den Kauf- oder Ratenzahlungsvertrag für das Smartphone getrennt. Je nach Angebot laufen die Zahlungen unterschiedlich lange weiter.

Tarif und Gerät haben eigene Laufzeiten

Das Ende der Mindestlaufzeit beendet den Tarif nicht automatisch. Wird ein Mobilfunkvertrag danach automatisch verlängert, läuft er grundsätzlich ohne festes Enddatum weiter. Sie können ihn mit einer Frist von einem Monat kündigen. Das regelt § 56 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Mit der Kündigung des Tarifs endet ein separater Gerätevertrag nicht automatisch.

Umgekehrt kann die letzte Geräterate fällig werden, während der Tarif weiterläuft. Dann zahlen Sie für den Mobilfunkdienst weiterhin den vereinbarten Tarifpreis. Prüfen Sie daher, ob Sie den Tarif gekündigt haben und wann die letzte Gerätezahlung ansteht.

Hände prüfen den Zustand eines gebrauchten Smartphones (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Geräteraten bei Vodafone, Telekom und O₂

Die Laufzeiten unterscheiden sich je nach Anbieter und Vereinbarung. Vodafone nennt für Gerätezahlungen Laufzeiten von 12, 24 oder 36 Monaten. Ein Beispiel des Anbieters verbindet einen Tarif mit 24 Monaten Mindestlaufzeit mit einer Gerätefinanzierung über 36 Monate. Kündigen Sie den Tarif zum Ende seiner Mindestlaufzeit, bleiben in diesem Beispiel zwölf Geräteraten offen. Die Gerätezahlung endet laut Vodafone mit der letzten Rate.

Bei einem Gerätepreis von 25 Euro pro Rate wären zwölf ausstehende Raten zusammen 300 Euro. Das ist nur eine Rechenhilfe, kein aktuelles Anbieterangebot. Ihre tatsächliche Summe hängt von der vereinbarten Rate, einer möglichen Anzahlung und einer etwaigen Schlusszahlung ab.

Auch andere Anbieter führen getrennte Zahlungsmodelle. Die Telekom nennt für ihren Ratenkauf Laufzeiten von 6, 12, 24 oder 36 Monaten. Laut den veröffentlichten Bedingungen können Sie Rate und Laufzeit nach dem Kauf nicht mehr ändern. Sie können den offenen Betrag bei diesem Modell auch nicht vorzeitig vollständig zurückzahlen. Bei O₂ bezahlen Sie das Gerät separat über „My Handy“. Dort ist eine vorzeitige Zahlung möglich; wird das Gerät vor Ende der Mindestlaufzeit abbezahlt, läuft der Tarif zu den vereinbarten Bedingungen weiter.

Diese Angaben beschreiben konkrete Anbieterregelungen. Für ältere Verträge, Händlerangebote und andere Gerätemodelle können andere Bedingungen gelten. Entscheidend sind die Bedingungen in Ihrem Vertrag.

Achten Sie auf Schlusszahlung und Rückgabe

Ein gewöhnlicher Ratenkauf unterscheidet sich von einem Modell mit Rückgabe- oder Kaufoption. Bei einem solchen Angebot kann am Ende eine Schlusszahlung anfallen oder die Rückgabe des Geräts unter bestimmten Bedingungen vorgesehen sein. Lesen Sie die Bedingungen für eine Rückgabe und den geforderten Gerätezustand nach. Prüfen Sie auch die Regelung zur Schlussrate. Eine offene Schlusszahlung sollten Sie nicht wie eine normale Monatsrate behandeln.

Was das TKG für Tarif und Rufnummer regelt

§ 56 TKG regelt die Laufzeit und Kündigung von Telekommunikationsverträgen. Wird der Vertrag nach der anfänglichen Laufzeit automatisch verlängert, können Sie ihn grundsätzlich mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung des Tarifs sagt für sich genommen jedoch nicht, ob ein gesonderter Gerätevertrag endet oder welche Raten noch offen sind.

§ 59 TKG regelt unter anderem den Wechsel des Anbieters und die Rufnummernmitnahme. Wenn Sie Ihre Rufnummer zu einem neuen Anbieter übertragen lassen, darf der Anbieter dafür kein Entgelt verlangen. Die Rufnummernmitnahme beendet den alten Tarif nicht automatisch. Kündigen Sie ihn deshalb gesondert und prüfen Sie, bis zu welchem Datum der Anbieter noch Tarifkosten berechnet.

Zwei Personen vergleichen Unterlagen am Küchentisch (KI-Symbolbild)
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So prüfen Sie Ihre Unterlagen

Suchen Sie in Ihrer Bestellbestätigung und Rechnung nach Angaben zu Tarif und Gerätezahlung. Prüfen Sie dafür auch die Vertragsunterlagen. Eine Vertragszusammenfassung zeigt die wichtigsten Bedingungen Ihres Vertrags. Das Produktinformationsblatt zeigt die Tarifmerkmale in einem einheitlichen Format. Beide Dokumente helfen bei der Prüfung. Einen separaten Raten- oder Kaufvertrag müssen Sie trotzdem prüfen.

Notieren Sie für beide Vereinbarungen das Enddatum. Beim Gerät zählen außerdem die Höhe und Anzahl der noch offenen Raten, eine mögliche Schlusszahlung und die Bedingungen für eine vorzeitige Rückzahlung des offenen Betrags. Fragen Sie den Anbieter schriftlich nach dem offenen Gerätebetrag, falls die Unterlagen diese Angaben nicht klar ausweisen.

Rechnen Sie den nächsten Vertrag vollständig durch

Vergleichen Sie nach der Kündigung bei einem neuen Tarif die einmalige Zahlung sowie alle Geräteraten und Tarifpreise, jeweils über ihre Laufzeiten. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass ein Tarif mit Smartphone insgesamt teurer sein kann als der separate Kauf des Geräts zusammen mit einem unabhängigen Tarif. Orientieren Sie sich beim Vergleich am Gesamtbetrag und beziehen Sie die ausgewiesene Monatsrate nur als einen Teil davon ein.

Prüfen Sie auch, welches Mobilfunknetz der neue Tarif nutzt und wie die Versorgung an Ihren häufig genutzten Orten aussieht. In Deutschland betreiben Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 Mobilfunknetze. Die Versorgungskarte der Bundesnetzagentur hilft beim Vergleich; sie ersetzt keine Prüfung Ihrer konkreten Nutzungsorte und Empfangsbedingungen.