Wenn Ihre SIM-Karte verloren geht oder gestohlen wird, lassen Sie sie sofort bei Ihrem Mobilfunkanbieter sperren. Nach der Sperre kann niemand mehr mit Ihrer Rufnummer telefonieren oder mobile Daten nutzen. Die Sperre gilt nur für die SIM-Karte. Das Smartphone und die darauf gespeicherten Konten bleiben ungesperrt.
Sie können den Sperr-Notruf 116 116 nutzen, wenn Ihr Anbieter daran teilnimmt. Prüfen Sie das im Anbieter-Verzeichnis. Ist Ihr Anbieter dort nicht aufgeführt oder lässt sich die Karte nicht über den Notruf sperren, wenden Sie sich direkt an den Kundenservice.
Sperren Sie die SIM-Karte sofort
Prüfen Sie, bei welchem Anbieter Sie Ihren Tarif abgeschlossen haben. Dieser Anbieter kann einen anderen Namen haben als der Betreiber des Mobilfunknetzes. Für die Sperre können Sie das Kundenkonto oder die App nutzen. Alternativ rufen Sie die Sperrhotline an oder gehen in einen Shop. Wenn Sie mehrere SIM-Karten verwenden, etwa bei einem Tarif mit mehreren Karten, wählen Sie ausdrücklich die verlorene Karte aus.
Gehen Sie dabei so vor:
- Melden Sie sich im Kundenkonto oder in der App an und suchen Sie die Funktion zum Sperren der SIM-Karte.
- Sendet der Anbieter den SMS-Code an die verlorene Nummer und können Sie sich deshalb nicht anmelden, rufen Sie den Kundenservice an.
- Bitten Sie um eine Bestätigung der Sperre. Notieren Sie den Zeitpunkt und, falls vorhanden, die Vorgangsnummer.
Wenn Sie die Sperre telefonisch veranlassen, empfiehlt die Verbraucherzentrale, das Gespräch möglichst mit einer Zeugin oder einem Zeugen zu dokumentieren. Warten Sie mit der Meldung nicht erst ab, ob die Karte wieder auftaucht: Bis zur Sperre kann sie für Telefonate oder Datennutzung verwendet werden.

Wann hilft die 116 116?
Beim Sperr-Notruf 116 116 können Sie verlorene Karten melden. Laut Bundesnetzagentur kann die Stelle Karten selbst sperren oder Anrufende an die zuständige Stelle weiterleiten. Für SIM-Karten gilt jedoch: Der Anbieter muss am Sperr-Notruf teilnehmen. Prüfen Sie die Teilnahme in der Anbietersuche oder nutzen Sie direkt den Kundenservice Ihres Anbieters.
Aus dem Ausland nennt die Bundespolizei +49 116 116 oder +49 30 4050 4050 als Rufnummern. Die Kosten hängen vom Netzbetreiber ab. Der Sperr-Notruf bezeichnet seinen Dienst als kostenlos. Für Anrufe aus Mobilfunknetzen können jedoch Gebühren anfallen. Aus dem deutschen Festnetz ist der Anruf laut Sperr-Notruf gebührenfrei.
SIM-Karte bei großen Anbietern sperren
Die folgenden Sperrwege stehen auf den Hilfeseiten der jeweiligen Anbieter. Sie gelten nicht automatisch für andere Marken, Prepaid-Angebote oder Geschäftstarife.
| Anbieter | Beschriebener Sperrweg | Hinweis |
|---|---|---|
| Telekom | Über die MeinMagenta-App, das Kundencenter oder im Shop | Wenn Sie für die Online-Sperre keinen SMS-Code empfangen können, nennt die Telekom 0800 33 02202 als Service-Nummer. |
| Vodafone | Über MeinVodafone, telefonisch oder im Shop | Vodafone nennt 1212 aus dem eigenen Netz, 0800 172 1212 aus anderen deutschen Netzen und dem Festnetz sowie +49 172 12 172 12 aus dem Ausland. |
| O₂ | Online in Mein O₂; eine Ersatz-SIM lässt sich ebenfalls über Mein O₂ oder die App bestellen | Wenn Sie beim Bestellen „SIM-Karte verloren“ oder „SIM-Karte gestohlen“ als Grund auswählen, wird die alte Karte laut O₂ automatisch gesperrt. |
| 1&1 | Über die SIM-Verwaltung im 1&1 Control-Center | Melden Sie den Verlust unverzüglich. Vertragsbedingungen und mögliche Folgen richten sich nach Ihrem konkreten Vertrag. |
Prüfen Sie die Angaben des Anbieters, bevor Sie anrufen oder eine Ersatzkarte bestellen. Rufnummern, Abläufe und Gebühren können sich ändern.
Sperre und Ersatzkarte unterscheiden
Eine vorübergehende Sperre lässt sich bei manchen Anbietern wieder aufheben, wenn Sie die Karte wiederfinden. Telekom und O₂ beschreiben eine solche Entsperrmöglichkeit. Bei dauerhaftem Verlust bestellen Sie eine Ersatz-SIM. Ein SIM-Tausch kann endgültig sein: Die Telekom weist darauf hin, dass sich ein vollzogener Tausch nicht rückgängig machen lässt.
Fragen Sie beim Anbieter nach, welche Sperre für Ihren Fall gilt und ob Sie für die Ersatzkarte bezahlen müssen. Eine Sperre und eine Ersatzkarte sind getrennte Leistungen. Die Preise hängen vom Anbieter, Tarif und gegebenenfalls einem Kundenprogramm ab. Deshalb lässt sich nicht pauschal sagen, dass jede SIM-Sperre oder jede Ersatzkarte kostenlos ist.

Wenn auch das Handy fehlt
Da eine gesperrte SIM weder die Daten auf dem Smartphone noch dort geöffnete Konten schützt, sichern Sie das Handy zusätzlich über den Ortungs- oder Sperrdienst des Herstellers und ändern Sie bei Bedarf die Zugangsdaten wichtiger Konten. Wenn Sie das Handy für eine kurze Suche vermutlich in der Nähe verloren haben, kann eine schnelle Ortung helfen. Warten Sie bei Diebstahl oder hohem Missbrauchsrisiko trotzdem nicht mit der SIM-Sperre.
Bei Diebstahl empfiehlt die Bundespolizei außerdem, Anzeige zu erstatten. Die Anzeige ersetzt die Sperre beim Anbieter nicht. Halten Sie, falls vorhanden, die IMEI bereit. Das ist die eindeutige Gerätekennung des Smartphones. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass kein Rechtsanspruch darauf besteht, dass der Netzbetreiber das Gerät ortet.
Kosten und Haftung nach SIM-Verlust
Prüfen Sie getrennt, was der Anruf kostet, welche Gebühren für die SIM-Sperre anfallen und was die Ersatzkarte kostet. Der Sperr-Notruf bezeichnet seinen Dienst als kostenlos, während der Anruf aus dem Mobilfunknetz oder aus dem Ausland kostenpflichtig sein kann. Anbieter können für eine Sperre oder Ersatzkarte eigene Gebühren berechnen. Prüfen Sie dafür die Preisliste und die Bedingungen Ihres Tarifs.
Eine einheitliche Regel dafür, wer die Kosten für die Kartennutzung vor der Verlustmeldung trägt, gibt es nicht; die Haftung hängt unter anderem von den Vertragsbedingungen und dem konkreten Fall ab. Die Verbraucherzentrale rät zur schnellen Meldung und zur Dokumentation des Sperrzeitpunkts. Eine Haftungsgrenze aus den Bedingungen eines Anbieters gilt nicht automatisch für alle Mobilfunkkunden.



