Ein Handy gehört für Kinder und Jugendliche schon lange zum selbstverständlichen Repertoire , doch das Budget ist in den meisten Fällen stark begrenzt. Wer seinen Handyvertrag also von seinem Taschengeld bezahlt, kann auf hohe Grundgebühren ebenso gut verzichten wie auf hohe Minutenpreise. Den perfekten Schüler Handyvertrag zu finden, ist nicht immer einfach.

Prepaid nicht mehr erste Wahl für Schüler

Um junge Menschen nicht mit zu hohen Grundkosten zu belasten, war der klassische Prepiad Tarif bisher die typische Variante für Schüler. Tatsächlich fallen keine festen Kosten an, auch die Verbindungspreise pro Minute und die SMS Kosten sind mittlerweile tragbar. Doch weil das Handy nunmehr zum Alltag gehört, ist eine bestimmte Nutzung Standard. Besonders wenn die monatlich geschriebenen SMS und die geführten Gesprächsminuten bekannt sind, kann sich auch ein ALL-IN Vertrag als Schüler Handyvertrag lohnen: Denn hier sind bereits Freiminuten und -SMS enthalten, die besonders günstig sind , bei regelmäßiger Nutzung lässt sich gegenüber Prepaid einiges sparen.

Familie nutzt gemeinsam ein Smartphone am Esstisch (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Kosten-LIMIT bei unsteter Nutzung günstig

Eine Alternative könnte ein Schüler Handyvertrag mit Kosten-LIMIT sein: Der macht besonders dann Sinn, wenn das Nutzerverhalten deutlich schwankt. Werden wenige Gespräche geführt, halten niedrige minutengenaue Abrechnung und der Verzicht auf eine Grundgebühr die Rechnung klein. Bei starker Nutzung muss aber niemand eine Handyrechnung in astronomischer Höhe fürchten: Ein tragbarer Maximalbetrag sorgt dafür, dass die Kosten aber einer gewissen Summe gedeckelt sind. Vieltelefonierer greifen hingegen am besten zur FLAT: Gegen die Zahlung eines Pauschalbetrages kann unbegrenzt telefoniert werden. Dabei werden im Vorfeld die Netze ausgewählt, für die die Flat gelten soll. Weil die Preise dafür in der letzten Zeit deutlich gesunken sind, kann sich ein solcher Tarif auch als Schüler Handyvertrag lohnen.

Daten Option lohnt für Smartphone Besitzer

Smartphone Nutzer sollten darüber hinaus noch auf den Datentarif Rücksicht nehmen: Eine Volumenabrechnung ist meist die teuerste Variante. Die hinzubuchbare Daten Option ist je nach Downloadlimit deutlich günstiger. Für mobile Daten sind heute insbesondere LTE und 5G relevant; die Verfügbarkeit und nutzbare Geschwindigkeit richten sich nach Netz, Gerät, Standort und Tarif. Damit wird es auch bezahlbar, mit dem Smartphone unterwegs zu surfen.

Vertiefung und aktuelle Einordnung

Person entsperrt ihr Smartphone im Alltag (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Drei Fragen vor dem Handyvertrag

Bevor Sie einen Handyvertrag für Ihr Kind auswählen, klären Sie drei Fragen getrennt: Ist Ihr Kind bereit für ein eigenes Smartphone? Wer schließt den Vertrag ab und verwaltet ihn? Und welches Tarifmodell zum Bedarf passt und bezahlbar bleibt? Beim Smartphone geht es um die Nutzung, beim Vertrag darum, wer ihn abschließt und verwaltet, und beim Tarif um Kosten und Leistungen.

Ist Ihr Kind bereit für ein Smartphone?

Ein Smartphone bietet Telefonie, Kamera, Spiele und Internetzugang. Entscheidend ist, welche Funktionen Ihr Kind nutzen soll und ob es vereinbarte Regeln einhalten kann. Überlegen Sie etwa, ob Ihr Kind Kosten und Käufe versteht, Hilfe bei Apps und Online-Inhalten braucht und im Bedarfsfall mit Ihnen über unangenehme Erlebnisse spricht.

Auch der Wunsch, mit Freundinnen, Freunden oder der Familie erreichbar zu bleiben, spielt eine Rolle. Die Medienberatung von klicksafe empfiehlt, Entwicklungsstand und bisherige Medienerfahrung zu berücksichtigen. Ein festes Einstiegsalter gibt es daher nicht.

Wer übernimmt Vertrag und Verwaltung?

Klären Sie vor der Tarifwahl, wer Rechnungen kontrolliert, Einstellungen verwaltet und bei Problemen den Anbieter kontaktiert. In vielen Familien schließt ein Elternteil den Vertrag im eigenen Namen ab und überlässt dem Kind den Anschluss zur Nutzung.

Ob ein Kind selbst Vertragspartner werden kann und welche Zustimmung dafür erforderlich ist, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und den Bedingungen des Anbieters. Die rechtlichen Einzelheiten folgen im nächsten Abschnitt.

Welches Tarifmodell passt?

Die drei Modelle unterscheiden sich darin, wann Sie zahlen, wie lange der Vertrag läuft und wer ihn verwaltet. Bei Prepaid laden Sie Guthaben auf. Prüfen Sie dabei, ob der Anbieter automatische Aufladungen oder Kosten über das vorhandene Guthaben hinaus vorsieht.

Ein kündbarer Einzelvertrag hat eine eigene Rechnung und Vertragslaufzeit. Eine Zusatzkarte hängt dagegen an einem bestehenden Hauptvertrag. Vergleichen Sie deshalb neben dem Preis der Karte auch die Grundgebühr des Hauptvertrags, mögliche Gerätezahlungen und Zusatzkosten.

Das Datenvolumen sollte zur mobilen Nutzung passen. Videos unterwegs verbrauchen deutlich mehr Daten als Nachrichten oder Telefonate. WLAN an regelmäßig besuchten Orten und frühere Verbrauchswerte helfen bei der Einschätzung. Die Bildschirmzeit allein sagt wenig darüber aus, wie viel mobiles Datenvolumen nötig ist.

Drei Entscheidungen festhalten

  • Ein eigenes Smartphone passt, wenn Ihr Kind die Funktionen versteht und vereinbarte Regeln einhalten kann.
  • Wer den Vertrag abschließt, sollte Rechnungen, Einstellungen und den Kontakt zum Anbieter übernehmen.
  • Das Tarifmodell sollte zum erwarteten Datenverbrauch, zur gewünschten Laufzeit und zum Kostenrahmen passen.

Häufige Fragen

Gibt es ein festes Einstiegsalter?
Nein. Entwicklungsstand, Medienerfahrung und der konkrete Bedarf Ihres Kindes sind wichtiger als das Alter allein.

Ist ein Kinderangebot automatisch die beste Wahl?
Nein. Vergleichen Sie Gesamtkosten, Laufzeit und mögliche Zusatzkosten mit Prepaid, einem kündbaren Vertrag und einer Zusatzkarte.

Handyverträge für Minderjährige

Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig. Sie können keinen Mobilfunkvertrag wirksam abschließen. Von sieben bis einschließlich 17 Jahren sind Minderjährige beschränkt geschäftsfähig. Für einen Mobilfunkvertrag mit monatlichen oder sonstigen laufenden Kosten brauchen sie daher grundsätzlich die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung, etwa der Eltern oder eines Vormunds. Das regeln die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Geschäftsfähigkeit.

Schließt ein Minderjähriger zwischen sieben und 17 Jahren einen Vertrag ohne diese Zustimmung, wird er erst wirksam, wenn die gesetzliche Vertretung ihn nachträglich genehmigt. Lehnen die Eltern oder der Vormund den Vertrag ab, wird er nicht wirksam. Die Zustimmung kann auch vor dem Vertragsabschluss erfolgen; maßgeblich sind §§ 107 und 108 BGB.

Der Taschengeldparagraf gilt nicht für Mobilfunkverträge mit laufenden Kosten. § 110 BGB greift, wenn ein Minderjähriger die geschuldete Leistung vollständig mit Geld bezahlt, das ihm zur freien Verfügung überlassen wurde. Monatliche Grundgebühren, nachträgliche Abrechnungen oder andere wiederkehrende Zahlungspflichten erfüllt ein üblicher Handyvertrag nicht.

Auch eine Prepaid-Karte ist nicht anonym. Vor der Freischaltung muss der Anbieter die Identität der Person prüfen, auf deren Namen der Anschluss registriert wird. Die Bundesnetzagentur erläutert die Identitätsprüfung bei Prepaid-Karten. Ob ein Anbieter Minderjährige als Anschlussinhaber akzeptiert und welche Nachweise er verlangt, steht in seinen Vertragsbedingungen.

Wer Vertragspartner wird

Schließt ein Elternteil den Vertrag im eigenen Namen ab, ist dieses Elternteil Vertragspartner des Mobilfunkanbieters. Das Kind darf den Anschluss nutzen, übernimmt dadurch aber weder die Zahlungspflichten noch die Verwaltung des Vertrags.

Soll der Minderjährige selbst Vertragspartner werden, braucht er die Zustimmung seiner gesetzlichen Vertretung. Außerdem muss der Anbieter den Vertrag mit ihm abschließen. Anbieter dürfen dafür Altersgrenzen festlegen und etwa eine Einverständniserklärung oder Ausweisdokumente verlangen.

Tarifmodelle im Vergleich

Vergleichen Sie Prepaid, Einzelvertrag und Zusatzkarte nach denselben Punkten: laufende und einmalige Kosten, Abrechnungszeitraum, Laufzeit, Kündigung, Datenvolumen, Regelung nach Verbrauch und Gerätezahlungen. Bei einer Zusatzkarte zählt auch der Preis des nötigen Hauptvertrags.

Tarifmodell Vorteil Prüfen Sie
Prepaid mit manueller Aufladung Sie laden nur Guthaben auf, wenn Sie es möchten. Automatische Aufladung, Kosten etwa beim Roaming und Bedingungen für Tarifoptionen
Monatlich kündbarer Einzelvertrag Sie können bei geändertem Bedarf leichter wechseln. Zusatzkosten, Nachbuchungen und die Regelung nach Verbrauch des Datenvolumens
Zusatzkarte zum Elternvertrag Das Kind erhält eine eigene Nummer, die Verwaltung läuft über den Hauptvertrag. Gesamtkosten, Laufzeit und Folgen einer Änderung oder Kündigung des Hauptvertrags
Vertrag mit Smartphone Tarif und Gerät lassen sich gemeinsam bezahlen. Gerätepreis, Raten und Tarifkosten über die gesamte Laufzeit

Manuell aufgeladenes Prepaid-Guthaben begrenzt die Ausgaben besser als ein Vertrag mit monatlicher Rechnung. Prüfen Sie trotzdem automatische Aufladungen und mögliche Zusatzkosten. Das Verbraucherportal Bayern erklärt wichtige Merkmale von Prepaid-Angeboten.

Datenvolumen am Bedarf ausrichten

Wählen Sie das Datenvolumen nach der mobilen Nutzung. Nachrichten und Telefonate verbrauchen deutlich weniger Daten als Videos, Streaming oder Videotelefonate. Berücksichtigen Sie auch, wo regelmäßig WLAN verfügbar ist.

Frühere Rechnungen oder die Verbrauchsanzeige des Handys liefern einen brauchbaren Ausgangspunkt. Bildschirmzeit lässt sich nicht in mobile Gigabyte umrechnen: Eine Stunde Video im WLAN verbraucht kein Datenvolumen des Tarifs.

Preisbeispiele im Vergleich

Die folgenden Preise entsprechen dem Stand vom 8. März 2025. Prüfen Sie Preise und Vertragsbedingungen vor dem Abschluss erneut beim Anbieter.

Angebot Preis und Leistung Laufzeit und Voraussetzung
O₂ Mobile Starter Flex 9,99 Euro monatlich, 2 GB und Allnet-Flat Monatlich kündbar; Abschluss durch eine volljährige Person
Telekom PlusKarte Kids & Teens 9,95 Euro monatlich, eigene Nummer für Sechs- bis 17-Jährige Telekom-Hauptvertrag erforderlich; Datenumfang richtet sich nach dem zugrunde liegenden Angebot
Vodafone FamilyCard S 5 GB; regulär 9,99 Euro monatlich, online 7,99 Euro für 24 Monate Mindestlaufzeit und Aktionsbedingungen beachten
ALDI TALK Tarif S 9,99 Euro je vier Wochen, zunächst 25 GB sowie kostenlose Nachbuchungen in 1-GB-Schritten Prepaid; vier Wochen sind kein Kalendermonat

Ein Vier-Wochen-Tarif kostet pro Jahr 13-mal den genannten Preis. Rechnen Sie Aktionspreise nach Ablauf des Aktionszeitraums weiter und addieren Sie bei Smartphone-Verträgen alle Geräteraten.

Das passende Tarifmodell wählen

Manuelles Prepaid passt, wenn Ausgaben klar begrenzt bleiben sollen. Ein monatlich kündbarer Einzelvertrag schafft Flexibilität. Eine Zusatzkarte lohnt sich, wenn bereits ein passender Hauptvertrag besteht und die gemeinsame Verwaltung den höheren Gesamtpreis rechtfertigt.

Wichtigste Punkte: Vergleichen Sie Jahreskosten statt nur Monatsbeträge. Prüfen Sie Kündigung, Datenverbrauch, automatische Aufladung und die Kosten nach Ende eines Aktionspreises.

Häufige Fragen

Ist ein Vier-Wochen-Preis mit einem Monatspreis vergleichbar?
Nur nach Umrechnung: Multiplizieren Sie den Preis je vier Wochen mit 13.

Wann lohnt sich eine Zusatzkarte?
Wenn der Hauptvertrag bereits besteht und Zusatzkarte plus Hauptvertrag günstiger oder passender sind als ein eigener Vertrag.

Kosten über zwölf Monate vergleichen

Ein Preis je vier Wochen entspricht keinem Monatspreis: Vier Wochen dauern 28 Tage, ein Kalendermonat durchschnittlich gut 30 Tage. Vergleichen Sie Tarife deshalb immer für denselben Zeitraum, zum Beispiel für die ersten zwölf Monate ab Vertragsbeginn.

Vier Wochen sind nicht ein Monat

Ein Tarif für 9,99 Euro je vier Wochen wird innerhalb von 364 Tagen 13-mal berechnet. Die laufenden Kosten betragen:

13 × 9,99 Euro = 129,87 Euro

Auf zwölf Vergleichsmonate verteilt entspricht das rund 10,82 Euro monatlich.

Ein Tarif für 9,99 Euro je Kalendermonat kostet bei zwölf Zahlungen dagegen 119,88 Euro im Jahr. Der Unterschied liegt bei 9,99 Euro. Diese Rechnung umfasst nur die laufenden Tarifpreise. Startkosten, Gerätezahlungen und zeitlich begrenzte Aktionen bleiben außen vor. ALDI TALK weist den Tarif S je vier Wochen aus; kontrollieren Sie vor dem Abschluss die aktuellen Tarifangaben des Anbieters.

Wie viele Abbuchungen tatsächlich in ein Kalenderjahr fallen, hängt vom Starttag ab. Für den Vergleich zählt daher ein klar festgelegter Zeitraum und nicht der Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember.

Alle Kosten einrechnen

Rechnen Sie für denselben Zeitraum alle festen Kosten zusammen: laufende Entgelte, einmalige Gebühren, Gerätezahlungen und erforderliche Zusatzleistungen. Ziehen Sie Gutschriften nur ab, wenn Sie die Bedingungen sicher erfüllen und der Anbieter die Gutschrift verbindlich zusagt.

Führen Sie den Preis während einer Rabattphase und den Preis danach getrennt auf. Notieren Sie außerdem die Mindestlaufzeit sowie die Zahl der Abrechnungsperioden. So erkennen Sie, ob ein niedriger Einstiegspreis die Gesamtkosten über zwölf Monate tatsächlich senkt.

Bei Prepaid-Tarifen müssen Sie unter bestimmten Bedingungen auch nachträglich zahlen. Prüfen Sie automatische Aufladungen sowie die Regeln für Roaming und verspätet abgerechnete Leistungen. Die Verbraucherzentrale erläutert, dass Kundinnen und Kunden in solchen Fällen ins Minus geraten und nachzahlen müssen. Das bedeutet nicht, dass bei jedem Prepaid-Tarif Nachforderungen entstehen.

Kosten und Jugendschutz getrennt regeln

Eine Sperre beim Mobilfunkanbieter schützt vor bestimmten Kosten auf der Mobilfunkrechnung. App-Freigaben, Käufe und Nutzungszeiten legen Sie dagegen am Gerät oder im Familienkonto fest. Richten Sie beide Bereiche getrennt ein.

Sperren beim Anbieter

Eine Drittanbietersperre blockiert bestimmte Leistungen, die externe Anbieter über die Mobilfunkrechnung abrechnen, zum Beispiel kostenpflichtige Abonnements. Sie filtert keine Internetinhalte. Auch Käufe über ein App-Konto, eine Kreditkarte oder andere hinterlegte Zahlungsmittel erfasst sie nicht. Prüfen Sie unbekannte Rechnungsposten und beanstanden Sie diese beim Mobilfunkanbieter. Die Bundesnetzagentur erläutert das Vorgehen bei Drittanbieterforderungen.

Sonderrufnummernsperren betreffen dagegen Anrufe zu bestimmten Rufnummernbereichen oder Diensten, etwa Mehrwertdiensten. Sie sind von der Drittanbietersperre getrennt. Nach § 61 TKG müssen Anbieter bestimmte Sperren kostenlos ermöglichen, soweit dies technisch möglich ist. Fragen Sie konkret nach, welche Rufnummernbereiche und Dienste der Anbieter sperrt.

Käufe und Nutzungszeit am Gerät regeln

Legen Sie am Smartphone oder im Familienkonto fest, ob Ihr Kind Apps installieren, In-App-Käufe tätigen oder bestimmte Inhalte öffnen darf. Bei Android bietet Google Family Link unter anderem Freigaben und Zeitlimits. Der verfügbare Umfang hängt vom Gerät, dem Konto und den gewählten Einstellungen ab.

Technische Sperren ersetzen keine gemeinsamen Regeln. Vereinbaren Sie, welche Apps erlaubt sind, wann das Smartphone nachts weggelegt wird und was Ihr Kind bei einer Kaufaufforderung tun soll. Ein kleines Datenpaket begrenzt nur die Nutzung über das Mobilfunknetz. Es begrenzt weder die gesamte Bildschirmzeit noch die Nutzung über WLAN.

Empfang und Reisen prüfen

Prüfen Sie den Empfang an den Orten, an denen Ihr Kind das Handy nutzt: zu Hause, auf dem Schulweg und an regelmäßigen Freizeitorten. Die Mobilfunkkarte der Bundesnetzagentur zeigt für einzelne Netze eine Prognose der Versorgung. Sie beruht auf Daten der Netzbetreiber und beschreibt vor allem den Empfang im Freien. Hauswände, Wärmeschutzverglasung, Gelände und eine stark ausgelastete Funkzelle verschlechtern die Verbindung im Alltag.

Testen Sie deshalb die vorgesehene SIM-Karte mit dem Handy Ihres Kindes an den üblichen Orten und zu typischen Zeiten. Prüfen Sie, ob Anrufe funktionieren und ob Nachrichten sowie mobile Daten zuverlässig übertragen werden. Empfangsbalken allein zeigen nicht, ob die Verbindung stabil genug ist.

Im Ausland gelten je nach Land andere Preise

Roaming bedeutet, dass sich das Handy im Ausland mit einem Mobilfunknetz vor Ort verbindet. Innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums gelten grundsätzlich die Konditionen des deutschen Tarifs. Tarifbedingungen und Regeln zur angemessenen Nutzung (Fair-Use-Regeln) können den Umfang jedoch begrenzen. Die Schweiz und Großbritannien gehören nicht automatisch dazu. Prüfen Sie vor der Reise die Länderübersicht und die Roamingbedingungen des Anbieters. Die Bundesnetzagentur erklärt die Roamingregeln.

Ein Anruf aus Deutschland ins Ausland ist kein Roaming. Dafür berechnet der Anbieter die Preise für Auslandstelefonate, auch wenn das Handy in Deutschland eingebucht ist.

Auf Schiffen und in Flugzeugen verbindet sich das Handy unter Umständen mit einem kostenpflichtigen Bordnetz. Schalten Sie mobile Daten dort aus, wenn Sie die Preise nicht geprüft haben.

Wann ist ein Kind bereit für ein Smartphone?

Ein eigenes Smartphone passt, wenn Ihr Kind mit Internetzugang und den vereinbarten Regeln umgehen kann. Achten Sie darauf, ob es versteht, dass In-App-Käufe Geld kosten, Apps nur nach Absprache installiert und bei unangenehmen, beleidigenden oder verdächtigen Inhalten Hilfe holt. Das sind praktische Anhaltspunkte für Ihre Entscheidung, keine wissenschaftlich geprüfte Reifeprüfung. Klicksafe empfiehlt, Entwicklungsstand, bisherige Erfahrungen und die freigeschalteten Funktionen einzubeziehen.

Smartphonebesitz nach Alter

Laut KIM-Studie 2024 hatten 46 Prozent der Sechs- bis 13-Jährigen ein eigenes Smartphone oder Handy. Unter den Sechs- bis Siebenjährigen waren es 11 Prozent, unter den Zwölf- bis 13-Jährigen 79 Prozent. Das durchschnittliche Alter beim ersten eigenen Mobiltelefon zeigt, wie alt die befragten Kinder waren, als sie ein Gerät bekamen. Es gibt keine Empfehlung dafür, wann andere Familien ein Smartphone anschaffen sollten.

Laut JIM-Studie 2025 besaßen 95 Prozent der Zwölf- bis 19-Jährigen ein eigenes Smartphone. Die Zahlen zeigen, wie verbreitet Smartphones in den jeweiligen Altersgruppen sind. Ob ein einzelnes Kind bereit ist und welcher Tarif passt, beantworten sie nicht.

Nutzung ist nicht gleich Datenverbrauch

Die Bildschirmzeit zeigt nicht, wie viel Datenvolumen ein Mobilfunktarif braucht. Nutzt Ihr Kind Videos, Spiele oder soziale Netzwerke zu Hause über WLAN, verbraucht das kein Datenvolumen des Tarifs. Entscheidend sind die Dienste, die unterwegs über das Mobilfunknetz laufen, und der tatsächliche Verbrauch.

Studien beschreiben Zusammenhänge zwischen Smartphone-Nutzung und Wohlbefinden. Daraus folgt nicht, dass ein bestimmtes Einstiegsalter oder ein kleiner Tarif gesundheitliche Probleme verhindert. Eine deutsche Untersuchung fand bei Kindern und Jugendlichen Zusammenhänge zwischen längerer oder problematischer Smartphone-Nutzung und einer geringeren Lebensqualität. Als Beobachtungsstudie weist sie jedoch keinen sicheren Ursache-Wirkungs-Zusammenhang nach (Poulain et al., 2025). Ein allgemein passendes Einstiegsalter oder eine wissenschaftlich gesicherte Gigabyte-Menge lässt sich daraus nicht ableiten.

Handyvertrag prüfen und kündigen

Prüfen Sie vor dem Abschluss die Vertragsunterlagen und notieren Sie das Ende der Mindestlaufzeit. Bei einem Verbrauchermobilfunkvertrag darf die anfängliche Laufzeit höchstens 24 Monate betragen. Der Anbieter muss daneben einen Vertrag mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten anbieten.

Verlängert sich der Vertrag nach der Mindestlaufzeit stillschweigend, können Sie ihn jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Während der vereinbarten Mindestlaufzeit gilt dieses Kündigungsrecht nicht. Die Vorgaben stehen in § 56 TKG.

Unterlagen vor dem Abschluss

Das Produktinformationsblatt fasst die wichtigsten Merkmale eines Tarifs in einheitlicher Form zusammen. Die Vertragszusammenfassung enthält die Angaben zu dem Vertrag, den Sie abschließen sollen: Preis, Leistungen, Laufzeit und Kündigungsbedingungen.

Prüfen Sie vor Ihrer Zustimmung insbesondere, ob ein Rabatt nur für die ersten Monate gilt, wie hoch der Preis danach ist und zu welchem Termin Sie erstmals kündigen können. Die Bundesnetzagentur erläutert diese Vertragsunterlagen; die Vertragszusammenfassung ist in § 54 TKG geregelt.

Bei einem Abschluss im Internet oder am Telefon haben Sie als Verbraucherin oder Verbraucher grundsätzlich 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen. Im Ladengeschäft besteht kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht.

Kündigung und Rufnummer

Kündigen Sie so, dass Sie den Zugang beim Anbieter nachweisen können, und bewahren Sie die Kündigungsbestätigung auf. Die Mitnahme Ihrer Rufnummer zu einem anderen Anbieter beendet den bisherigen Vertrag nicht automatisch. Bis zum Vertragsende können beim bisherigen Anbieter weiter Entgelte anfallen. Das Recht auf Rufnummernmitnahme regelt § 59 TKG.

Bei einer Zusatzkarte prüfen Sie in den Vertragsbedingungen, ob sie an den Hauptvertrag gebunden ist. Dort sollte auch stehen, ob die Zusatzkarte bei einer Tarifänderung oder Kündigung des Hauptvertrags weiterläuft, angepasst wird oder endet.

Häufige Fragen zum Kindervertrag

Ab welchem Alter darf ein Kind einen Handyvertrag abschließen?
Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig und können keinen Vertrag schließen. Von sieben bis 17 Jahren sind sie beschränkt geschäftsfähig. Für einen Handyvertrag mit laufenden Kosten brauchen sie in der Regel die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung, meist der Eltern. Der Anbieter muss einen Vertrag mit einem minderjährigen Vertragspartner nicht anbieten. (§§ 104, 106 und 107 BGB)

Muss der Vertrag auf den Namen eines Elternteils laufen?
Nein. Häufig wird ein Elternteil Vertragspartner, während das Kind den Anschluss nutzt. Ein Vertrag auf den Namen des Kindes ist mit Zustimmung der gesetzlichen Vertretung möglich. Ohne diese Zustimmung ist der Vertrag zunächst unwirksam, bis die Vertretung ihn genehmigt. (§ 108 BGB)

Ist Prepaid für Kinder die bessere Wahl?
Prepaid mit manueller Aufladung begrenzt die regelmäßigen Mobilfunkkosten auf das zuvor aufgeladene Guthaben. Prüfen Sie dennoch automatische Aufladungen, Roaming-Einstellungen und kostenpflichtige Zusatzdienste. Auch bei Prepaid können unter bestimmten Bedingungen weitere Kosten entstehen. (Verbraucherportal Bayern)

Wie viel Datenvolumen braucht mein Kind?
Eine feste Datenmenge je Alter gibt es nicht. Sehen Sie auf den bisherigen Verbrauch: Reicht das WLAN zu Hause und in der Schule aus, genügen oft wenige Gigabyte. Für häufiges Streamen unterwegs, Videotelefonie oder Navigation braucht Ihr Kind mehr Datenvolumen. Bildschirmzeit sagt darüber wenig aus, weil viele Inhalte über WLAN laufen.

Was bringt eine Drittanbietersperre?
Die Drittanbietersperre verhindert bestimmte Zahlungen, die über die Mobilfunkrechnung abgerechnet werden, etwa für kostenpflichtige Dienste von Drittanbietern. Sie blockiert keine Internetinhalte und verhindert keine Käufe über App-Stores, Kreditkarten oder andere Zahlungsmittel. (Bundesnetzagentur)

Lohnt sich eine Familien-Zusatzkarte?
Rechnen Sie Hauptvertrag und Zusatzkarte zusammen. Prüfen Sie, ob Datenvolumen geteilt wird, welche Kündigungsfrist gilt und was mit der Zusatzkarte geschieht, wenn Sie den Hauptvertrag kündigen oder ändern.

Gibt es ein allgemein richtiges Alter für das erste Smartphone?
Nein. Entscheidend sind der Entwicklungsstand Ihres Kindes, sein Umgang mit Regeln und die Begleitung durch die Eltern. Statistiken zum Gerätebesitz zeigen keine Empfehlung für ein bestimmtes Alter.

Kann ein Vertrag nach der Mindestlaufzeit erneut zwei Jahre gebunden werden?
Nach der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag ohne festes Enddatum weiter. Sie können ihn mit einer Frist von einem Monat kündigen. Eine neue Mindestlaufzeit setzt Ihre ausdrückliche Zustimmung voraus. Telekommunikationsanbieter müssen außerdem eine Vertragslaufzeit von höchstens zwölf Monaten anbieten. (§ 56 TKG)

Kernaussagen

  • Lassen Sie Minderjährige nicht allein unterschreiben: Für einen Handyvertrag mit laufenden Kosten brauchen sie grundsätzlich die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung. Wer den Vertrag im eigenen Namen abschließt, übernimmt die Zahlungspflichten.
  • Vergleichen Sie die Gesamtkosten: Rechnen Sie Grundgebühren, Einmalkosten und Gerätezahlungen für denselben Zeitraum zusammen. Ein Preis je vier Wochen fällt 13-mal in 364 Tagen an und ist nicht mit einem Monatspreis gleichzusetzen.
  • Wählen Sie Datenvolumen nach der Nutzung: Frühere Verbrauchswerte, WLAN und die geplanten Anwendungen helfen bei der Einschätzung. Bildschirmzeit oder Alter allein bestimmen den mobilen Datenbedarf nicht.
  • Prüfen Sie Empfang und Zusatzkosten: Testen Sie das Netz an Wohnort, Schulweg und Freizeitorten. Sehen Sie bei Prepaid automatische Aufladungen und mögliche Nachberechnungen sowie bei Reisen die Roamingbedingungen nach.
  • Trennen Sie Kostenkontrolle und Jugendschutz: Eine Drittanbietersperre begrenzt bestimmte Zahlungen über die Mobilfunkrechnung, aber keine Inhalte oder Käufe über andere Zahlungsmittel. Regeln Sie App-Freigaben und Nutzungszeiten zusätzlich am Gerät.

FAQ

Ab welchem Alter darf mein Kind einen Handyvertrag abschließen?

Unter sieben Jahren sind Kinder geschäftsunfähig. Jugendliche von sieben bis einschließlich 17 Jahren brauchen für einen Vertrag mit laufenden Zahlungspflichten grundsätzlich die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung; für den Vertrag gelten auch die Annahmebedingungen des Anbieters.

Muss der Vertrag auf den Namen eines Elternteils laufen?

Ein Elternteil kann den Vertrag im eigenen Namen abschließen; dann bleibt es Vertragspartner, auch wenn das Kind das Handy nutzt. Schließt das Kind den Vertrag selbst, ist bei Minderjährigen grundsätzlich die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung nötig.

Ist Prepaid für Kinder die bessere Wahl?

Prepaid kann die Ausgaben leichter planbar machen, wenn Sie das Guthaben manuell und begrenzt aufladen. Prüfen Sie trotzdem, ob automatische Aufladungen oder nachträgliche Abrechnungen möglich sind. Auch bei Prepaid muss der Anschlussinhaber seine Daten nachweisen.

Wie viel Datenvolumen braucht mein Kind?

Eine feste, wissenschaftlich belegte Datenmenge nach Alter gibt es nicht. Orientieren Sie sich am tatsächlichen mobilen Verbrauch, an den genutzten Anwendungen und daran, wie oft unterwegs WLAN verfügbar ist. Bildschirmzeit allein verrät nicht, wie viele Gigabyte nötig sind.

Was bringt eine Drittanbietersperre?

Sie verhindert bestimmte Zahlungen über die Mobilfunkrechnung, etwa für Leistungen externer Anbieter. Sie ist kein Inhaltsfilter und sperrt nicht automatisch App-Käufe oder andere Zahlungswege. Fragen Sie beim Mobilfunkanbieter nach, welche Sperren für den Anschluss verfügbar sind.

Wie vergleiche ich eine Zusatzkarte mit einem eigenen Tarif?

Rechnen Sie bei einer Zusatzkarte den nötigen Hauptvertrag mit ein und prüfen Sie Laufzeit, Datenumfang und Kündigungsbedingungen. Eine eigene Rufnummer macht die Karte nicht unabhängig vom Hauptvertrag. Klären Sie auch, was mit ihr geschieht, wenn der Hauptvertrag geändert oder beendet wird.

Gibt es ein allgemein richtiges Alter für das erste Smartphone?

Eine einheitliche Altersgrenze lässt sich aus den Studien nicht ableiten. Entscheidend ist unter anderem, ob das Kind Kosten versteht und mit Apps sowie Internetzugang umgehen kann. Das durchschnittliche Alter, in dem Kinder erstmals ein eigenes Handy besitzen, ist keine Empfehlung.

Kann der Anbieter den Vertrag nach der Mindestlaufzeit erneut zwei Jahre binden?

Nach einer stillschweigenden Verlängerung können Sie einen Mobilfunkvertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Das gilt nicht automatisch schon während der Mindestlaufzeit. Eine ausdrücklich vereinbarte neue Vertragsbindung ist davon zu unterscheiden.

Wie prüfe ich, ob ein Tarif wirklich günstig ist?

Vergleichen Sie die Gesamtkosten über denselben Zeitraum. Dazu zählen laufende Preise und einmalige Gebühren ebenso wie Gerätezahlungen und notwendige Zusatzverträge. Vier Wochen sind kürzer als ein Kalendermonat: Bei 9,99 Euro je vier Wochen ergeben 13 Abrechnungszeiträume 129,87 Euro. Prüfen Sie außerdem, ob ein Aktionspreis später steigt.